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 Nachsorge / Selbsthilfegruppen

Selbsthilfegruppen Im Anschluss an eine Therapie ist immer eine Nachsorge erforderlich. Der Betroffene benötigt nach der Rückkehr einen Ansprechpartner, der ihm hilft, sich in dieser neuen persönlichen Situation im Alltag wieder einzuleben. Normalerweise wird für eine Übergangszeit der Kontakt zur Beratungsstelle wieder aufgenommen.

Falls erforderlich, wird bereits während der Endphase der Therapie eine ambulante Nachsorge beim zuständigen Kostenträger beantragt. Diese Nachsorge wird von den Beratungsstellen druchgeführt, die auch ambulante Therapien anbieten.

 
In der Regel schließen sich Abhängige nach der Therapie auch einer Selbsthilfegruppe an.
Der Besuch ist kostenlos, freiwillig und bedarf keiner Voranmeldung.
 
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