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Im Anschluss an eine Therapie ist immer eine Nachsorge erforderlich. Der Betroffene benötigt nach der Rückkehr einen Ansprechpartner,
der ihm hilft, sich in dieser neuen persönlichen Situation im Alltag wieder einzuleben. Normalerweise wird für eine Übergangszeit
der Kontakt zur Beratungsstelle wieder aufgenommen.
Falls erforderlich, wird bereits während der Endphase der Therapie eine ambulante Nachsorge beim zuständigen Kostenträger beantragt.
Diese Nachsorge wird von den Beratungsstellen druchgeführt, die auch ambulante Therapien anbieten. |