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A) Alkohol im Straßenverkehr
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Der sicherste Weg mit kleiner Promillegrenze oder anderen gesetzlichen Regelungen in Konflikt zu geraten, ist in allen Fällen die 0,0
Promillegrenze bzw. absolute Nüchternheit beim Führen eines Kraftfahrzeuges.
0,0 Promille
Seit dem 01.08.2007 gilt für Fahranfänger (Führerscheinneulinge in der Probezeit) und für alle unter 21–jährigen
im Verkehr ein totales Alkoholverbot. Es drohen ein Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. |
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0,3 Promille
Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut kann nach heutiger Rechtssprechung ein Kraftfahrer als alkoholbedingt fahruntüchtig angesehen
werden und sich damit auch strafbar machen, wenn er ein alkoholtypisches Fehlverhalten zeigt.
Es spielt dabei keine Rolle, ob es zu einem Unfall kam.
0,5 Promille
Die 0,5 Promillegrenze wurde am 1. April 1998 eingeführt. Der Führer eines Kraftfahrzeuges begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er
zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, keine Anzeichen von Fahrunsicherheit auftreten und kein Unfall passiert.
Es drohen ein Bußgeld, ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten und Punkte.
1,1 Promille
Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug führt, begeht in jedem Fall eine Straftat, denn hier beginnt die Grenze
zur absoluten Fahruntüchtigkeit.
Dies gilt auch, wenn der Kraftfahrer nicht durch seine Fahrweise aufgefallen ist.
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B) Cannabis im Straßenverkehr
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Die Einnahme von Cannabis, vor allem die Häufigkeit des Konsums und Teilnahme am Straßenverkehr, beschäftigen immer wieder die
Gerichte.
Grundsätzlich gilt danach folgendes:
Wer regelmäßig, d.h. täglich oder nahezu täglich Cannabis konsumiert, dem wird der Führerschein verwehrt oder ihm
wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Wer gelegentlich, d.h. öfter als nur einmal Cannabis konsumiert und Teilnahme am Straßenverkehr und Cannabiseinnahme nicht trennen
kann, dem wird ebenfalls die Fahrerlaubnis verwehrt oder entzogen.
Also auch der Wochenendraucher, der sich schon bald nach dem letzten Zug am Joint (was durchaus auch ein paar Stunden sein können) ans
Steuer setzt, ist ebenso bald seinen Führerschein los, wenn er/sie in eine Polizeikontrolle gerät.
Die Folgen:
- führerscheinlose Zeit von mindestens einem Jahr
- Drogenscreenings
- eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung
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