Zusammensetzung
Die einzelnen Suchtarbeitskreise bestehen z. T. seit 1979 und setzen sich aus dem Plenum und den Arbeitsgruppen zusammen.
Das Plenum und die Arbeitsgruppen setzen sich aus den Mitgliedern der verschiedensten ambulanten und stationären
Bereiche der Suchtkrankenhilfe und der Selbsthilfe, sowie aus Vertreterinnen und Vertretern vieler Verbände, Vereine
und Behörden, die sich mit Fragen der Suchtkrankenhilfe oder Suchtprävention befassen, zusammen.
Aufgaben
In den Vollversammlungen werden regionale Lücken in der Versorgung Suchtkranker aufgedeckt, Vorschläge für
deren Schließung gemacht, Richtung weisende Beschlüsse gefasst und die Arbeit der Untergruppen aufeinander
abgestimmt.
Die Mitglieder stehen über ihre Mitarbeit in den Arbeitsgruppen in engen Kontakt. Dies erleichtert die Hilfegewährung
für Suchtkranke und –gefährdete. Aktuelle Themen aus Suchtvorbeugung, –beratung, –therapie und
Nachsorge werden aufgegriffen und bearbeitet.
Zudem bietet der Suchtarbeitskreis Möglichkeiten der kontinuierlichen Fortbildung an. Dieses Angebot richtet sich auch an
Personen, die noch nicht Mitglied des Arbeitskreises sind.
Inzwischen hat der Suchtarbeitskreis die Gelegenheit, bei Planungen von Projekten der Suchtprävention und
Suchtkrankenhilfe auf politischer Ebene Vorschläge zu unterbreiten, den aktuellen Bedarf einzuschätzen und
Stellungnahmen abzugeben.
|