Türöffner zur Betrieblichen Suchthilfe

Türöffner zur Betrieblichen Suchthilfe

Suchterkrankungen und Suchtprobleme sind leider keine Ausnahme. Sie sind Teil unserer Gesellschaft. Hat ein Mensch ein Suchtverhalten entwickelt, betrifft dieser Umstand sein ganzes Umfeld. Die Familie, Freunde, aber auch Arbeitskollegen und Vorgesetzte stehen in verschiedenen Verantwortungen gegenüber dem Betroffenen. Ein Handeln kann aus moralischer Sicht begründet sein, aber aus der dienstlichen Fürsorgepflicht heraus sogar gesetzlich verpflichtend.

Die Sucht macht nicht vor den Türen unserer Arbeitsstätten halt. Deshalb ist es für die Verantwortlichen wichtig, bei Suchtauffälligkeiten richtig zu reagieren oder auf betriebliche Handlungsvorgabe zurückgreifen zu können.

Wir möchten Sie einladen einen Vertreter Ihres Betriebes, Ihrer Behörde oder Verwaltung in den Arbeitskreis zu entsenden und von unseren Angeboten Gebrauch zu machen. Eine regelmäßige Teilnahme ist nicht verpflichtend.

Um die Thematik „Sucht am Arbeitsplatz“ und die damit einhergehenden betrieblichen Notwendigkeiten, aber auch die bestehenden Möglichkeiten aufzuzeigen, möchten wir Ihnen hierzu eine kostenlose 4-teilige Einführung anbieten.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte verwenden Sie den hierfür beigefügten Link. Siehe Downloadinfo.