Betriebe
Bereits kleine Mengen Alkohol können die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters beeinträchtigen.
Ernste Probleme für betroffene Mitarbeiter und Arbeitgeber entstehen nicht erst dann, wenn eine Abhängigkeitserkrankung bereits vorliegt. Auch ein riskanter und gesundheitsgefährdender Konsum wirkt sich negativ auf Verhalten, Arbeitsleistung und Betriebsklima aus.
Am Arbeitsplatz sollte deshalb grundsätzlich auf Alkohol verzichtet werden.
Es nützt weder dem Betroffenen noch dem Betrieb, wenn Suchtkrankheiten nicht wahrgenommen oder sogar gedeckt werden. Hilfreich ist es schnell das betriebsinterne Hilfssystem zu aktivieren oder Unterstützung von außen heranzuziehen.
Betriebliche Suchtprävention und Suchthilfe sollten als verbindlicher Teil des präventiven Arbeitsschutzes und als wichtiges Element des modernen Personal- und Gesundheitsmanagements in Betrieben aller Größenordnungen verankert werden.
Fachliche kompetente Unterstützung erhalten Behörden, Betriebe und Unternehmen z.B. über die zuständigen Suchtberatungsstellen (siehe Adressen der Oberpfalz).