Nachsorge / Selbsthilfegruppen
Im Anschluss an eine Therapie ist immer eine Nachsorge erforderlich.
Der Betroffene benötigt nach der Rückkehr einen Ansprechpartner, der ihm hilft, sich in dieser neuen persönlichen Situation im Alltag wieder einzuleben. Normalerweise wird für eine Übergangszeit der Kontakt zur Beratungsstelle wieder aufgenommen.
Falls erforderlich, wird bereits während der Endphase der stationären Therapie eine ambulante Nachsorge oder eine betreute Wohnform beim zuständigen Kostenträger beantragt.
In der Regel schließen sich Abhängige nach der Therapie auch einer Selbsthilfegruppe an.
Die Selbsthilfegruppen sind thematisch und örtlich sehr gut organisiert.
Der Besuch ist kostenlos, freiwillig und bedarf keiner Voranmeldung.