Cannabis als Medikament
Zu Beginn des Jahres 2017 wurde das Gesetz „Cannabis als Medizin“ erlassen. Cannabisarzneimittel können danach in begründeten Einzelfällen als Therapiealternative bei schwerwiegenden Erkrankungen zugelassen werden.
Ein ärztliches Gutachten muss bestätigen, dass das Arzneimittel den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen oder dessen Symptome lindern kann. Jeder Antrag wird durch die Krankenkassen sorgfältig geprüft. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn andere Behandlungsoptionen nicht ausreichend geholfen haben.
Es ist zu beachten, dass Cannabis-Präparate verschiedene Lebensbereiche einschränken können. Zum Beispiel kann es beim Konsum zu Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit und des Reaktionsvermögens kommen, sodass die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Mit weiteren Nebenwirkungen wie Schwindel, Schläfrigkeit, Übelkeit und Erbrechen oder einer verschlechterten Stimmungslage ist bei THC-haltigen Medikamenten zu rechnen.
Auch wenn Cannabis als Medikament in den letzten Jahren immer besser erforscht wurde, zeigen sich dennoch große Datenlücken, beispielsweise auch fehlende Erkenntnisse über Langzeitfolgen.
(Quelle: CaPRis-Studie)