In der Regel kommt eine MPU in folgenden Fällen auf Sie zu:

  • Sie führten ein Fahrzeug mit mehr als 1,6 Promille im Straßenverkehr.
  • Sie führten wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille).
  • Gleiches gilt bei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder beim Konsum von Betäubungsmitteln und/oder für die missbräuchliche Einnahme von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln oder Stoffen.
  • Ihre Fahrerlaubnis war wiederholt entzogen.

Fahrzeuge sind nicht nur Kraftfahrzeuge, sondern zum Beispiel auch Fahrräder.