Kostenübernahme / Antrag
Kostenträger | |
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Körperliche Entgiftungsbehandlung | Krankenkasse oder Sozialhilfeträger |
ambulante und stationäre Behandlungstherapie | vorrangig die Rentenversicherungsträger
in zweiter Linie die gesetzliche Krankenkasse oder bei Beamten auch die Beihilfe |
Substitutionsbehandlung | Krankenkassen |
Leisten weder die Rentenversicherung noch die Krankenkasse, so prüft auf Antrag der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme.
Manche private Krankenkassen leisten nicht bei Suchtkrankheiten.