Kostenübernahme / Antrag
| Kostenträger | |
|---|---|
| Körperliche Entgiftungsbehandlung | Krankenkasse oder Sozialhilfeträger |
| ambulante und stationäre Behandlungstherapie | vorrangig die Rentenversicherungsträger
in zweiter Linie die gesetzliche Krankenkasse oder bei Beamten auch die Beihilfe |
| Substitutionsbehandlung | Krankenkassen |
Leisten weder die Rentenversicherung noch die Krankenkasse, so prüft auf Antrag der Sozialhilfeträger die Kostenübernahme.
Manche private Krankenkassen leisten nicht bei Suchtkrankheiten.



